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Lesenswertes

Wir glauben, dass Wissen der Schlüssel zur Prävention und zum Umgang mit Missbrauch ist. Daher haben wir für Sie eine Liste von Büchern und Artikeln zusammengestellt, die Ihnen helfen können, dieses komplexe Thema besser zu verstehen.

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Stimmen des Missbrauchs

Was Beteiligte über Ermittler bis zu Richtern zu sagen haben.....


Be

"Wenn auf jedem Grab eines Ermordeten, von dem wir irrtümlich annehmen, dass er eines natürlichen Todes gestorben sei, eine Kerze brennen würde, wären nachts alle Friedhöfe hell erleuchtet."

 Horst Herold, Präsident des Bundeskriminalamtes 1971-1981

Wenn die Luft für die Täter dünn wird, sterben die Menschen ganz oft ...

kurz vor richterlichen Anhörungen zum Beispiel ...

Meine Mutter war eingesperrt und isoliert. Der Wohltäter von zuvor war zum Gefängniswärter geworden. Vorher waren wir einen ganz normale Familie. Damit hatte niemand gerechnet.

"Wer in Deutschland einen Menschen töten will, braucht sich nicht allzu viele Gedanken zu machen. Die Chance, dass das Verbrechen ungeahndet bleibt, ist selbst bei ungeschicktem Vorgehen groß."

aus: www.Kriminalpolizei.de : Jeder zweite Mord bleibt unentdeckt!

Wenn man in einer Runde erzählt, dass ein alter Mensch ausgeplündert und von Angehörigen abgeschottet wurde und schließlich "ganz weg" kennt einer einen ähnlichen Fall.

  Es geschieht häufiger als Einbruchdiebstahl.

"Fehlende Ermittlungen führen zum Versagen auf voller Ebene, wenn Warnungen nicht nachgegangen wird. Am Ende stirbt ein früher gut situierter und bestens vernetzter Mensch abgeschottet und ausgeplündert unter ungeklärten Umständen als ein Häufchen Elend.

Für Gerichte und Behörden bestand kein Grund zum Einschreiten heißt es später ..."

"Wenn aktiv ermittelt wird, treten schnell Ungereimtheiten zu Tage. Wenn dann aber nichts geschieht, fühlen sich die Täter ermutigt, weiterzumachen. Die Opfer und deren Fürsprecher werden ins Unrecht gesetzt und zum zweiten Mal Opfer. Dieses Mal durch die Justiz. Das Wegsehen wird damit gefördert, denn niemand will zum Querulanten erklärt werden."

Ich befürchte, dass mein Sohn Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist und ich will Aufklärung und Hilfe. Stattdessen werde ich beschimpft, beleidigt und vom Gericht nicht einmal angehört. Den Schmerz kann keiner ermessen.

Wenn Betreuungsgerichte nicht aufklären und Betreuer Narrenfreiheit haben, kann das den Betroffenen leicht in den Ruin oder auch in den Tod führen.

Ich bin verunglimpft worden, als ich mich um meinen alzheimerkranken Mann sorgte. Weit weg von mir sei er und sein großes Vermögen besser aufgehoben hieß es.

 

Nach vielen Jahren kam es ans Tageslicht: er wurde isoliert, seine dann geleisteten Unterschriften waren unwirksam, sein Vermögen weg und er tot. Mein Leben war in diesen Jahren die Hölle und über seines mag ich gar nicht nachdenken ...

Betreuungsgerichte, die sich mit einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer zufriedengeben und nicht ermitteln, unterschätzen allzu leicht die Dimension des Missbrauchs, die bis zum Mord aus Habgier reichen können.

 Niemand, der es nicht selbst erlebt hat, kann die Angst, die Wut und den seelischen Schmerz nachempfinden, wie es ist, wenn der Kontakt zum geliebten Vater, Mann und Opa einfach verboten wird, und man in ständiger Angst um ihn lebt und dann nach Monaten per sms von Einäscherung und Beerdigung erfährt.

Ich hatte immer ein gutes Verhältnis zu meiner Mutter. Aus heiterem Himmel kam der Kontaktabbruch. Ich wusste, sie war in eine Falle geraten und keiner wollte mir helfen. Die Betreuungsgerichte wiesen mich ab.

 

Alles, was ich dann noch erhielt war vom Nachlassgericht die Nachricht über ihren Tod und Einäscherung in einem fremden Land, in dem sie nie zuvor war und natürlich dass ich enterbt war. Ihr Tod ist für mich ungeklärt, der Entführer über alle Berge. Das ist unerträglich. 

Wenn ein Gericht sich einmal entschieden hat, nicht einzugreifen, hat der Täter freie Hand. Fehler werden selten korrigiert. Man ist im wahrsten Sinne des Wortes dazu verurteilt, zuzusehen, wie dem geliebten Menschen Gewalt angetan wird.

 

Wenn man dann nur noch die Nachricht über Tod und Einäscherung entgegennehmen kann und dann auch noch das gesamte Vermögen verschwunden ist, soll man sich jeder Kritik an der Entscheidung enthalten. 

Wenn die Anforderungen an eine Vollmacht und deren Ausübung, mit der das Leben in die Hand eines anderen gelegt wird, so niedrig liegen, ist ein alter Mensch komplett ausgeliefert und kann ungehindert ausgeplündert werden kann, dann darf man sich nicht wundern wenn auch die Todesfälle und -umstände sich gleichen und Fragen aufwerfen. 

Das Ganze blieb bei den Gerichten ohne Ermittlungen so lange liegen, bis mein Vater tot war. Da hatte sich das Verfahren biologisch erledigt ... 
















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Bücher

Vorsorgerecht

Dr. Dietmar Kurze

Umfassende Kommentierungen zum Vorsorgerecht, Rechtssicherheit bei Vorsorgeregelungen

  • Vollmacht, Patientenverfügung, lebzeitige Verfügungen
  • Lösungen bei fehlerhaften oder missverständlichen Regelungen 
  • mit der Betreuungsrechtsreform

Vor Gericht

Ein systemischer Blick auf Herausforderungen und Missstände

Die Betreuungsgerichte 

"Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand", so hieß es schon im Mittelalter, als die Wege der Rechtsfindung nicht nachvollziehbar schienen und sich die Menschen wie den Launen der Natur auf Gedeih und Verderb ausgeliefert sahen.


Heute sind die Richter dem Gesetz und ihrem Gewissen unterworfen. Und doch gilt das Richterprivileg der Unabhängigkeit, dass den Richtern weitgehende Freiheiten garantiert.


Die Entscheidungen über das Wohl älterer Menschen durch die Richter ist ein heikles Thema, das zunehmend in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerät. Dieser Bericht untersucht einige bedenkliche Praktiken und Entscheidungen, die in der gerichtlichen Behandlung von Betreuungen älterer Menschen beobachtet wurden und auf ernsthafte Mängel im Schutz der Rechte und des Wohlbefindens Vulnerabler hinweisen.


Richter sehen oft nur einen kleinen Ausschnitt des Menschen, dessen Leben Ihnen anvertraut ist. Oft kennen sie nicht die Historie, die Aufschluss geben kann, was er wirklich wollte. Das sorgfältig aufgebaute Image der Täter als selbstlose Helfer in alle Richtungen, verfehlt auch bei Gericht nicht seine Wirkung. Eigentlich sieht das Gericht nur das, was über den Menschen geschrieben wird, der sich selbst nicht mehr mitteilen kann.  Wenn der Richter dann das Schicksal des Menschen in die falschen Hände legt, kann das für den Schutzbedürftigen zum Desaster führen. Doppelt schlimm: Der Richter wird nicht einmal erfahren, was mit den Menschen geschehen ist, was sie vielleicht erlitten haben, denn die Akte ist einfach geschlossen.

Ein Blick über die Grenzen



Während in Deutschland die harte Grenze der positiv festgestellten Geschäftsunfähigkeit gilt und bis dahin das Opfer schutzlos ist, werden im Ausland die Opfer schon einen Schritt vorher vor Manipulationen und Übergriffen in schwachen Momenten und Lebensphasen, in Abhängigkeitsituationen oder unter starker Beinflussbarkeit geschützt. Fast alle Länder haben Studien zum Missbrauch alter Menschen herausgebracht. Überall fällt auf, dass der Anteil des Missbrauchs und der finanziellen Ausbeutung insbesondere im häuslichen Bereich durch nahe Angehörige mit Abstand am höchsten ist und immer durch ein Klima der Abschottung und Isolation begleitet wird.

Die folgende Zusammenstellung beansprucht keine Vollständigkeit, sondern soll zeigen, dass das Problem im Ausland erkannt und behandelt wird.

Fehlende Ermittlungen und Ablehnung ohne Sachverhaltsaufklärung

Besorgniserregend ist die Tendenz, Betreuungsanträge ohne angemessene Ermittlungen bei vorliegenden Vollmachten abzulehnen. Im Regelfall fragen die Gerichte bei einer Betreuungsanregung zuallererst an, ob es eine Vollmacht gibt und lehnen dann mit dem Hinweis darauf, dass ja eine Vollmacht vorliegt, die Betreuung ab. Das Gesetz will, dass eine Betreuung nur dann und nur soweit angeordnet wird, wie es erforderlich ist. Oft wird aber nicht geprüft, ob diese Vollmacht wirklich wirksam erteilt wurde, was sie umfasst und ob sie so ausgeübt wird wie der Vollmachtgeber das wollte, oder ob der Vollmachtnehmer geeignet ist. Selbst wenn zunächst keine Vollmacht da ist, wird auch bei einer nachgereichten Vollmacht die Betreuung eingestellt, weil es an der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung mangelt. Dies kann dazu führen, dass legitime Bedenken gegen die korrekte Vollmachtausübung unbeachtet bleiben, was nicht nur den Schutz der Rechte älterer Menschen gefährdet, sondern auch Raum für Missbrauch und Vernachlässigung schafft. Kontrollbetreuer sollen hier eingreifen, wenn Vollmachten nicht wie vorgesehen ausgeübt werden. Die Betreuungsrichter haben vom Gesetzgeber den Auftrag den Sachverhalt zu ermitteln und danach zu entscheiden.  In vielen, der uns bekannten Fälle wurden Anträge abgelehnt, ohne dass wirkliche Ermittlungen stattfanden. Dies birgt das Risiko, dass ältere Menschen trotz der gesetzlich vorgesehenen Schritte ohne angemessenen Schutz dastehen. 

Fehlende Berücksichtigung von Biografien und Reduktion der Menschen auf Grundbedürfnisse

Eine besorgniserregende Praxis ist das Vertrauen darauf, dass es ausreicht, ältere Menschen mit den Grundbedürfnissen „versorgt“ zu sehen und dass damit ihren Bedürfnissen Genüge getan sei. Dies führt zu einer einseitigen Betrachtung physischer Grundbedürfnisse und vernachlässigt die emotionalen, sozialen und kulturellen Aspekte und Bedürfnisse. Die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben, beeinflussen das Wohlbefinden älterer Menschen maßgeblich.

Die Gerichte vernachlässigen häufig die Biografie älterer Menschen bei Entscheidungen oder überprüfen sie nicht.  Freunde, Kinder, sogar Ehegatten werden verschwiegen, oder behauptet, der Vollmachtgeber habe sich von diesen losgesagt. Betroffene geraten bei Anhörungen leicht unter Druck und geben das an, was ihnen zuvor vorgegeben wurde, denn die Tragweite ihrer Aussagen ist ihnen nicht klar. Meist handelt es sich um Demenzkranke, die leicht zu manipulieren sind, wenn sie nicht auf ihre eigenen Erinnerungen zurückgreifen können. Hier vernachlässigen die Gerichte ihre Pflicht, solchen Auffälligkeiten oder auch Widersprüchen zur Biografie nachzugehen. Hier wäre es  wichtig, unabhängige Wegbegleiter oder gerade diejenigen Angehörigen zu fragen, die nach dem Willen der "Bevollmächtigten" gerade nicht gehört werden sollen. Das Wissen um Lebensgeschichten, Vorlieben und Werte ist entscheidend, um zu verstehen, wie der alte Mensch seine letzten Jahre verbringen will und welche Dispositionen er getroffen hat. Die fehlende Berücksichtigung dieser Aspekte führt zu Standardlösungen, (er ist versorgt) die den individuellen Bedürfnissen nicht gerecht werden. Damit werden Anreize schaffen, den Menschen auf die Grundbedürfnisse und damit die berüchtigte  "sauber-satt-still-Versorgung" zu reduzieren und ihnen alles darüber hinaus zu versagen zu können.

Oft haben die alten Menschen ihren Lebensabend geplant und sind gut vorbereitet. Es ist Aufgabe der Gerichte, dafür zu sorgen, dass diese Pläne auch durchgesetzt werden und respektiert werden und nicht durch einen Bevollmächtigten ausgehebelt werden.

Unkritische Unterstützung des vermeintlich „aufopferungs­vollen Betreuers“ und Stimmungsmache

Leider hat sich allzu oft gezeigt, dass die Gerichte dazu neigen, den Status Quo und die Position eines Bevollmächtigen oder Betreuers zu stützen, ohne ausreichend zu prüfen und zu ermitteln, ob diese Person zur Biografie des Betreuten passt, ob die Vollmacht korrekt ausgeübt wird, oder ob das zu ungleichen und gefährlichen Machtverhältnissen führt. Dem Gericht wird vermittelt, dass es so, wie es gerade ist, auch am Besten ist, sodass ein Einschreiten nicht erforderlich sei.


Gerade das, von den Tätern gepflegte Bild des aufopfernden Betreuers wird nicht nur zunächst von den Opfern, sondern oft sogar von den Gerichten verkannt. Die Verfahren sind fast immer begleitet durch Diffamierungen, die das Gericht von konkreten Ermittlungen ablenken und den Eindruck vermitteln soll, dass der Betroffene nicht isoliert, sondern beschützt werde.


Der großzügige Umgang von Gerichten mit Rechnungslegungspflichten kann Vollmachtnehmer innerhalb eines vermeintlichen Vertrauensverhältnisses zu großzügigem Umgang mit dem Vermögen verleiten. 

Personen, die möglicherweise nicht im besten Interesse des älteren Menschen handeln, wird damit eine herausragende Rolle zugestanden und der Bock so zum Gärtner gemacht.


Ausufernde, unkontrollierte und fragwürdige Betreuungs­anordnungen

Wenn dann doch ein Betreuer eingesetzt wird, so darf dies nur dann und nur soweit geschehen wie es erforderlich ist. Die Gebühren sind im Gesetz festgelegt und sollen der Aufgabenstellung und dem Ausbildungsgrad des Betreuers entsprechen. Auch hier liegt ein Missbrauchspotenzial.

Ausufernde, unkontrollierte Anordnungen gesetzlicher Betreuung führen nicht selten dazu , dass Betreute finanziell ausgeblutet oder in einem Heim allein gelassen werden (vgl. Sonderfall Pflege), während Betreuer sich an deren Vermögen bereichern können. Immer wieder stehen Betreuer vor Gericht, die sich am Vermögen ihrer Schützlinge bereichert haben.

Auch hier gibt es zahlreiche Beispiele, in denen gesetzliche Betreuer ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen, ohne dass die Gerichte rechtzeitig einschreiten.

Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass Betreuer sich selbst am Vermögen ihrer Schützlinge vergreifen, oder unlautere Geschäfte zu Lasten der Betreuten tätigen, wenn sie mit deren Vermögensverwaltung betraut sind.

Oft sind es als Betreuer bestellte Anwälte, die sich am Vermögen ihrer Schutzbefohlenen zu schaffen machen, wie man an den häufigen Verurteilungen erkennen kann. Riesige Vermögen werden verschoben, Immobilien zu auffälligen Schnäppchenpreisen verkauft, die sich dann über Umwege wieder als Besitz im Umfeld der Täter wiederfinden.

Darüber hinaus sind uns Fälle bekannt, in denen es die Gerichte selbst sind, die ausufernde Kontrollbetreuungen zur Abrechnung  als anwaltliche Tätigkeiten genehmigen, ohne deren Tätigkeit zu überwachen. Das wirtschaftliche Interesse des Betreuers, seinen Auftrag möglichst lange und weit auszudehnen, kann dann mit dem Interesse seines Schützlings kollidieren, dass einfach nur seine Vollmacht beachtet haben will. Je länger der Missbrauch andauert, desto mehr verdient der Kontrollbetreuer. Er hat also kein Interesse, den Missbrauch abzustellen.

Zudem sind Fälle denkbar, in denen ein Betreuer oder Kontrollbetreuer aus dem Bekanntenkreis und Umfeld eines zuvor Bevollmächtigten also des Täters vorgeschlagen und bestellt wird, der die Machenschaften deckt, fortsetzt oder unterstützt und dann auch selbst daran verdient.


Betreuungsrichter, Befangenheit und Rechtsbeugung

Das Rechtsgebiet der Betreuung scheint auch selbst anfällig für Missbrauchsfälle und Rechtsbeugungen innerhalb der Justiz zu sein. Immer wieder werden Betreuungsrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt. Betreuungsverfahren unterliegen besonderen Konstellationen. Sie sind nicht öffentlich und bieten durch die Intransparenz und die Vulnerabilität der Opfer, die sich selbst nicht wehren können einen guten Nährboden, es nicht so genau zu nehmen oder auch auf Verfahrensbeendigung durch „Zeitablauf“ zu hoffen. Mühsame Ermittlungen kann ein Richter durch schnelle Ablehnung "abkürzen".  Oft geht es um größere Vermögen, bei denen das wirtschaftliche Interesse des Antragsgegners oder auch Täters, der nicht behelligt werden will, mit dem raschen Erledigungswillen des Richters durch schnelle Einstellung einhergeht. Fehlentscheidungen in diesem Bereich sind existenziell und auch existenzbedrohend; sowohl wirtschaftlich als auch physisch und psychisch und meist irreversibel.


LG Stade zu Unterbringung in Psychiatrie ohne Anhörung: Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt .

In: Legal Tribune Online, 07.03.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/51245/  (abgerufen am: 19.11.2023) 


Proberichterin in Thüringen: Anklage wegen Rechtsbeugung in Pflegeheim-Entscheidung zugelassen.

In: Legal Tribune Online, 31.07.2023, https://www.lto.de/persistent/a_id/52380/


Das Landgericht Wuppertal hat einen Betreuungsrichter wegen Rechtsbeugung verurteilt, der Betroffene ohne Anhörung unter Betreuung gestellt und auch in Einrichtungen eingewiesen hat. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/lg_wuppertal/j2018/25_KLs_9_14_90_Js_192_11_Urteil_20180419.html



Mit Bauchgurten und Bettgittern hat ein Richter aus Nürtingen die Bewohner eines Pflegeheims ruhigstellen lassen. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den 45-Jährigen jetzt wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu drei Jahren Haft. In 47 Fällen habe sich der Angeklagte über das Gesetz hinweg gesetzt.

https://www.welt.de/vermischtes/article2725658/Richter-liess-Heimbewohner-ans-Bett-fesseln.html




Derart massives Fehlverhalten der Richter kommt selten an´s Tageslicht. Die Folgen solcher  Fehlentscheidungen sind nicht mehr gutzumachen.

Verfahrensdauer

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Verfahren oft zu lang dauern. Wenn ein Betreuungsverfahren angeregt wird, befindet sich der Betroffenen meist schon in einer prekären Situation und ist gefährdet. Wo oft schon mahnende Worte eines Richters reichen würden, um ein Desaster für den alten Menschen zu verhindern und Betreuer und Bevollmächtigte in die Schranken zu weisen, laufen die Verfahren in´s Uferlose.

Wenn über eine Strecke von einem halben Jahrzehnt ein Gericht nicht aufklärt, ob eine Vollmacht missbraucht wird und damit den Menschen ebenso lange  schutzlos stellt, hat es seinen Auftrag, Wehrlose zu schützen verfehlt.


Betroffene erleben nicht selten die Entscheidungen nicht mehr, oder die Entscheidung kommt erst, wenn der Schaden schon eingetreten ist. Hier zeigt sich der Wettlauf mit der Zeit, wenn die Mühlen der Justiz zu schwerfällig sind und das höchste Gut, dass die Rechtsordnung kennt, nämlich das Menschenleben auf der Strecke bleibt. 

Medikamentenmissbrauch als Mittel zum Zweck

Auffällig oft sind Medikamente, insbesondere Sedativa und Neuroleptika beteiligt. Unterschätzt wird oft, dass sie nicht aus therapeutischen Gründen sondern als Werkzeug eingesetzt werden.  Das lässt sich daran erkennen, dass die verabreichten Dosen auffällig hoch sind und keine klare Indikation vorlag. Dosen Sie erleichtern den Tätern die Arbeit enorm und kommen oft dann zum Einsatz, wenn der Täter fürchten muss, das Opfer werde sich zur Wehr setzten. Ein chemisch gefesselter Mensch kann sich nicht zur Wehr setzen und sich nicht befreien; er kann sich nicht einmal klar äußern.

Was in der Psychiatrie zur „Führbarkeit“ von gewalttätigen Patienten verhelfen soll, dient den Tätern bei Senioren als Mittel zum Zweck, die Opfer zu Handlungen und Duldungen zu bewegen, die es ohne Betäubung nicht mit sich machen ließe. Natürlich braucht es dazu den Zugang zu solchen Medikamenten. Entweder durch besonders verschreibungswillige Ärzte oder der Täter hat anderweitigen Zugang etwa durch einen Pflegeberuf und gute Kontakte zu solchen Medikamenten. 

Für die Verschreibung von Medikamenten insbesondere Neuroleptika und andere Sedativa gibt es klare Indikationen und Regeln, die den Missbrauch verhindern sollen, die leider oft missachtet werden. Das Missbrauchspotenzial ist bekannt. In den uns bekannten Fällen, in denen Senioren in Privathaushalten eingesperrt und isoliert wurden und Beteiligte noch die Medikation herausfinden konnten, waren auffällig oft Neuroleptika beteiligt, die für diese Fälle so nicht zugelassen waren. Das gleiche gilt für Tötungsdelikte an Senioren, in denen oft auch Neuroleptika und andere Sedativa verabreicht worden waren..


Die Medikationen ebenen den weiteren Weg zu Urkundsdelikten, Vermögensdelikten, Sozialbetrug, Verschleppungen, ungewollten Heimunterbringung und letztlich zu Betrug und Veruntreuung.


Die Strafverfolgungsbehörden haben die Verantwortung, diese schutzbedürftigen Personen vor Missbrauch zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Allzu oft werden solche Fälle entweder nicht ernst genug genommen oder es mangelt an Ressourcen und Willen, um angemessene Ermittlungen durchzuführen und die Täter vor Gericht zu bringen. 


Vertrauensverlust in die Sicherheit 

Das Versagen der Strafverfolgungsbehörden führt nicht nur dazu, dass Täter ungestraft davonkommen, sondern trägt auch dazu bei, ein Klima der Sorg- und Straflosigkeit im Umgang mit alten Menschen zu schaffen, was weiteren Missbrauch begünstigt. So wird die vermeintliche Straffreiheit zum Multiplikator für diese Verbrechen. Es untergräbt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Es lässt getroffene vertragliche und finanzielle Vorkehrungen nutzlos werden. Finanzielle Vorsorge wird zur Gefahr für Leib und Leben wenn der Zugriff auf das Vermögen allzu leicht gemacht wird. Wenn  sogar erschlichene Vollmachten zum regelrechten Schutzschild und Freifahrtschein für die Täter werden. Dies ist dann der Fall wenn die Täter durch die Vollmachten sich auf Datenschutz, Besuchsverbote und Ähnliches berufen, um in Wahrheit die Beweissicherung zu verhindern.

Der Bock und sein Garten

Die besondere Großzügigkeit und Toleranz gegenüber Betreuern, Pflegern und Bevollmächtigten schafft ein ungesundes Klima der Unantastbarkeit.

Die Berichte über Gerichtsurteile, die wir fortlaufend auf unserer facebook-Seite teilen, zeigen, dass zum Teil der Bock zum Gärtner gemacht wurde und mancher Schutzbedürftige seine gute finanzielle Vorsorge mit dem Leben bezahlt hat und Bevollmächtigte, Pfleger und Betreuer sich einfach nur bereichert und bedient  haben.

Die Spur des Geldes

Während die Betreuungsgerichte wenig Interesse am Verbleib und am Umgang mit dem Vermögen des Betroffenen zeigen, sind Dritte umso mehr interessiert. 

Die Weigerung, sich um den Umgang mit dem Vermögen und dessen Verbleib zu kümmern, macht es den Tätern umso leichter.  Fast immer geht das Verschwinden von Vermögen einher mit mit Delikten gegen die persönliche Freiheit, Urkundsdelikten oder Körperverletzungen.

Wenn dann die Strafverfolgungsbehörden nicht rechtzeitig einschreiten, weil sie annehmen es handele sich "nur" um familiäre  Verwerfungen, haben sie den wesentlichen Aspekt des Missbrauchs übersehen:

Der häufigste Missbrauch und die meisten Vermögensverschiebungen finden innerhalb des familiären Umfeldes und in Näheverhältnissen statt und enden nicht selten mit ungeklärten, plötzlichen Todesfällen und schnellen Einäscherungen, wenn das Vermögen zur Neige geht. Selten arbeiten Gerichte diese Fälle auf.  Am Ende  stehen Betroffene und deren Angehörige oft vor einem Trümmerhaufen, der nicht mehr zu beheben ist und Fragen die nicht mehr zu klären sind.  Die Spuren sind lange verwischt, wenn die Opfer vor dem Falschen beschützt wurden.   

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Staatsanwaltschaften und andere Strafverfolgungsbehörden ihre Verantwortung ernst nehmen, schnell  und konsequent gegen den Missbrauch von Vollmachten vorgehen. Dies erfordert eine angemessene Ausbildung der Mitarbeiter, ausreichende Ressourcen für die Ermittlungen und eine klare Botschaft, dass solche Straftaten nicht toleriert werden und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Nur so kann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz wiederhergestellt und die Opfer angemessen geschützt werden.

Urteile und Zitate

Hier werden wir Beispiele von Urteilen,  Beschlüssen und auch Zitate deutscher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden zu Fällen von Vollmachtmissbrauch vorstellen. Dabei gibt es vorbildliche und humane Entscheidungen, aber auch sehr viele die es kritisch zu hinterfragen geht.


Ein kurzer Ausblick:

Hervorzuheben sind aktuelle Entscheidungen des Landgericht Traunstein, in denen sich letztlich die eigenen Kinder wegen Mordverdacht zu verantworten hatten. Auch die nicht einschreitende Enkelin hatte sich wegen eines Tötungsdeliktes durch Unterlassen zu verantworten.  Wie so oft wurden auch hier Beruhigungsmittel und Neuroleptika eingesetzt.


Weil sie ihren pflegebedürftigen Vater vergiftet haben soll, ist eine Frau vom Landgericht Traunstein zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Die 55-Jährige soll dem Mann eine Überdosis an einem Medikamentencocktail, dem auch ein Neuroleptikum beigemischt war unter sein Lieblingsgericht - saures Lüngerl - gemischt und ihn dadurch getötet haben. Die Enkelin des 75 Jahre alten Opfers wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Sie hat ihre Mutter machen lassen und keine Hilfe für ihren Großvater geholt.  Der Staatsanwalt hatte von einem "fast perfekten Mord" gesprochen. Aufgedeckt wurde die Tat nur, weil die Enkelin später sprach und der Vater trotz der Bemühungen der Tochter um eine Einäscherung erdbestattet wurde.

https://www.sueddeutsche.de/bayern/prozesse-traunstein-gift-mord-am-grossvater-mutter-und-tochter-muessen-in-haft-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-221206-99-804660



Angeklagt war die ehemalige Erdinger Stadträtin wegen der versuchten Ermordung ihres Vaters mit einem lebensbedrohlichen Cocktail von Medikamenten - nun wurde sie vom Landgericht Traunstein wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie soll ihren hochbetagten Vater mit einem Medikamenten-Cocktail  umgebracht haben, jedoch konnte die Todesursache nicht eindeutig festgestellt werden. Die Ärzte stellten eine Intoxikation mit Schmerz- und Beruhigungsmitteln und Neuroleptika in teils hohen Konzentrationen fest und informierten die Polizei. Inge S. bestand laut Anklage stets darauf, eigenhändig die Medikamente vorzubereiten.

https://www.merkur.de/bayern/toedlicher-medikamenten-cocktail-fuer-den-eigenen-papa-92177042.html


Mit einer Überdosis Insulin wollte eine erfolgreiche Immobilienmaklerin ihren Schwiegervater töten. Der angesehene Arzt aus dem Kölner Westen überlebte den Mordversuch nur knapp. Im Oktober 2022 hatte das Landgericht von einem „perfiden Verbrechen“ gesprochen und die Angeklagte, die ihre Unschuld beteuerte, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der BGH hat das Urteil nun im März 2024 bestätigt.

https://www.ksta.de/koeln/koeln-insulin-urteil-bestaetigt-maklerin-wollte-schwiegervater-toeten-755923


In Fulda wurde ein Ex- Bürgermeister verurteilt, der sich sukzessive und wiederholt am Konto seines demenzkranken Vollmachtgebers vergriffen hat. Es ging um 34.000 Euro, die er in Tranchen nach und nach abhob. Die Bank war hellhörig geworden. Seine Berufung ging nach hinten los: Der Richter Dr. Müller fand deutliche Worte für sein Verhalten und erhöhte die Strafe auf zwei Jahre und drei Monate Haft. "Der alte Mann war das perfekte Opfer: Er war demenzkrank, alleinstehend und hatte keine Kontakt zu seiner Familie. Diese Hilflosigkeit haben sie ausgenutzt  und auch jetzt versucht vor Gericht zu ihrem Vorteil auszunutzen. Damit ist der alte Mann ein zweites Mal Opfer geworden."  Die Revision wurde verworfen.

https://www.hessenschau.de/panorama/geld-von-dementem-rentner-veruntreut-ex-buergermeister-von-kalbach-muss-in-gefaengnis-v1,untreue-prozess-urteil-100.html


Acht Monate lang pflegte eine Münchnerin ihren an Demenz erkrankten Vater. In dieser Zeit finanzierte sie sich ihr Leben allerdings über dessen EC-Karte. Homeshopping, Einkäufe in Discountern, Drogerie- und Bekleidungsgeschäften sowie Tankfüllungen kosteten den mittlerweile verstorbenen Vater insgesamt 12 772 Euro. Sie wurde zu 2 Jahren und 4 Monaten Haft verurteilt. 

https://www.merkur.de/lokales/dachau/landkreis/vater-gepflegt-sein-geld-veruntreut-5247890.html


Empfehlungen und Schluss­folgerungen

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, sind umfassende Schulungen für das Justizpersonal erforderlich, damit die Muster des Missbrauchs erkannt werden und dem entgegen getreten werden kann. Eine Überarbeitung von Gesetzen und Verfahren ist notwendig, um sicherzustellen, dass Betreuungsentscheidungen auf wirklichen Ermittlungen und individuellen Bedürfnissen basieren und nachhaltig schützen und den Missbrauch erkenn- und verfolgbar zu machen. Den Richtern und Rechtspflegern sollten Leitfäden an Hand gegeben werden, anhand derer sie die Gefahr eines möglichen Missbrauchs rasch überprüfen und ihm konkret entgegentreten können.

Das Betreuungsrecht führt ein untergeordnetes Dasein in der Wertschätzung der Arbeit auch für die Richter selbst. Die Sachverhalte sind komplex und es geht immer um ein ganzes Leben. Auch diejenigen die um das Leben ihre Liebsten kämpfen, fühlen sich Alleine und dem Schicksal überlassen. 

Trotz der, vom Gesetzgeber vorgesehenen Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuung, kommt es oft zu Alles-oder-Nichts Entscheidungen. Beides birgt das Risiko des Missbrauchs oder des zu späten Einschreitens.

Gerade diejenigen, die durch die Neu-Bevollmächtigten ausgeschlossenen und diffamiert wurden sind oft die  Angehörigen, die dem Betroffenen am Nächsten standen und sollten beteiligt und angehört werden. Wenn ein Vollmachtmissbrauch geplant und das System schon eingeleitet ist, ist die Auskunft des Hilfsbedürftigen selbst oft schon geprägt durch Einflussnahme, Druckausübung oder Manipulation durch den Täter.

In den meisten uns bekannten Fällen wären umfangreiche Betreuungsanordnungen und lange Verfahren etc. vermeidbar gewesen. Bei rechtzeitiger Sichtung von Konten, Patientenakten und Vorsorgedokumente hätte eine rasche, kurzfristig eingerichtete Kontrolle und ein Einwirken auf den Vollmachtnehmer auch im Hinblick auf Strafbarkeiten schnelle Abhilfe schaffen können.  Stattdessen dauern die Verfahren über mehrere Jahre. Damit ist den Tätern ausreichend Zeit gegeben, ihre Taten zu verschleiern und so lange weiterzumachen, bis das Opfer endgültig vernehmungsunfähig dement, ausgeplündert oder gar tot ist. 



Strafverfolgung


Der Missbrauch von Vollmachten ist ein ernstes Problem, das das Vertrauen Aller in die Integrität von Personen und auch Institutionen erschüttern kann. In vielen Fällen führt dieser Missbrauch zu schwerwiegenden Folgen für die Opfer, sei es finanzieller Verlust bis zur Existenzbedrohung, körperlicher Schaden oder sogar in den Tod. Doch trotz der offensichtlichen Schwere dieser Verbrechen scheinen Strafverfolgungsbehörden in einigen Fällen zu versagen, wenn es darum geht, angemessen auf solches Fehlverhalten zu reagieren.


Zauberwort: „Ich pflege!“


Ein besonders beunruhigendes Phänomen ist die Tendenz, Straftatbestände wie Untreue, Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, gefährliche und schwere Körperverletzung, auch durch Medikamentenmissbrauch, Tötungsdelikte, Freiheitsberaubung und Nötigung unter dem Eindruck vermeintlich liebevoll gepflegter Opfer zu übergehen.  In den uns bekannten Fällen diente die Pflege fast immer als Einfallstor für die Ausbeutung und zwar unabhängig davon ob tatsächlich ein Pflege erbracht wurde, oder überhaupt ein Pflegefall vorlag.

Diese Opfer sind oft Personen, die aufgrund ihres Alters, ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung oder anderer Umstände wehrlos und daher schutzbedürftig sind auch wenn sie noch lange keine Pflegefälle sind.

Frankreich

Frankreich hat mit dem Artikel "abus de faiblesse" die Ausnutzung von Schwäche, insbesondere bei schutzbedürftigen Personen unter Strafe gestellt und damit für Abschreckung gesorgt. Artikel 223-15-2 des „Code Pénal“ definiert den Missbrauch von Unwissenheit oder der Situation der Schwäche einer Person. Dies kann sich auf Minderjährige beziehen oder auf Personen, deren besondere Verletzlichkeit aufgrund ihres Alters, einer Krankheit, einer Behinderung oder einer psychischen oder physischen Schwäche offensichtlich ist oder dem Täter bekannt ist. Der Täter nutzt diese Schwäche aus, um die Person zu Handlungen oder Unterlassungen zu bewegen, die ihr erheblichen Schaden zufügen. Dabei kann es sich um psychologischen oder physischen Zwang handeln.

In Frankreich gibt es vielfältige Informationsseiten zu diesem Thema z. B.

https://www.capretraite.fr/obtenir-aides-seniors/droits-personnes-agees/abus-de-faiblesse-sur-personne-agee-savoir-l-identifier-et-reagir/#:~:text=L%27abus%20de%20faiblesse%20sur,par%20des%20gens%20peu%20scrupuleux.


Die Strafe für einen solchen Missbrauch beträgt bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu 375.000 Euro.

Derzeit wird gegen die „Gesellschaftsdame“ von Alain Delon ermittelt. Sie hatte die Kinder von ihm abgeschottet, mutmaßlich die Kommunikation kontrolliert bzw. abgeschnitten.

Der Fotograf François-Marie Banier wurde zu einer Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe im Fall des Missbrauchs der Schwäche der Milliardärin Liliane Bettencourt verurteilt. Dazu hat er Schadensersatz zu leisten. Er hat im Laufe der 15-jährigen „freundschaftlichen Beziehung“ Vermögenswerte von etwa einer Milliarde an sich gebracht.

Österreich

Auch in Österreich sind umfangreiche Studien hierzu in Auftrag gegeben worden. Hier wurde ein Beratungstelefon eingerichtet, bei dem auch Beobachter eines solchen Missbrauchs anrufen können.

Schweiz

Die Schweiz hat 2018 eine umfangreiche Studie zum finanziellen Missbrauch älterer Menschen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse waren eindeutig:

„Aus der Studie geht hervor, dass der Finanzmissbrauch (in all seinen Spielarten) an älteren Menschen ein, in der Schweiz sehr wohl präsentes und besorgniserregendes Problem darstellt. Jede vierte über 55-jährige Person war in den letzten fünf Jahren schon einmal Opfer eines Finanzmissbrauchs, die meisten von ihnen (87%) verloren dabei Geld – das entspricht 22,2% der untersuchten Population.“ Der Finanzmissbrauch im privaten Kontext bei Hochbetagten belief sich auf fast 10%.

Die Schweiz hat in der Konsequenz ein Hilfetelefon eingerichtet, bei dem jeder anrufen kann, der den Verdacht hat, ein älterer Mensch werde ausgebeutet, ohne dass er selbst beteiligt sein muss. Regelungen im schweizerischen Zivilrecht ermöglichen ebenfalls die Anfechtung von Verträgen, die unter Ausnutzung von Schwäche oder Druck geschlossen wurden.

In der Schweiz wurde ein Hilfetelefon eingerichtet, um vulnerable Menschen gegen finanzielle Ausbeutung zu schützen.

Italien

Meldung vom 14.11.2023:

Der ehemalige Privatsekretär der Schauspieldiva Gina Lollobrigida ist wegen Erbschleicherei und Betrugs zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Rom sah es als erwiesen an, dass der heute 36 Jahre alte Andrea Piazzolla in den Jahren 2013 bis 2018 die körperliche und geistige Schwäche der fast sechzig Jahre älteren Schauspielerin ausgenutzt habe, um sich zu bereichern. https://www.sueddeutsche.de/panorama/gina-lollobrigida-erbe-gericht-prozess-italien-1.6302860

Spanien

Im Strafrecht unter Artikel 173 Par. 2 wird sowohl physische als auch psychische Gewalt innerhalb der Familie auch bei Vulnerablen mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis drei Jahre unter Strafe gestellt.

Kanada

Auch in Kanada zeigen die Untersuchungen, dass der Missbrauch primär durch Familienmitglieder oder Pflegepersonen im häuslichen Bereich stattfindet, wobei 60% durch direkte Familienmitglieder begangen werden.

Mexico

Mexiko hat ein Gesetz zum Schutz älterer Menschen etabliert: „2002 Law for the Rights of Elderly Adults“ in Artikel 9 ist interessanterweise ausdrücklich geregelt, dass die Familie dafür zu sorgen hat, das der ältere Mensch aktiv am Sozialleben und an guten Beziehungen teilnimmt. Sie ist auch dafür verantwortlich, dass missbräuchliche, ausbeuterische und isolierende Handlungen verhindert werden, die die ältere Person in ihrem Vermögen und ihren rechten gefährden. Zusätzlich macht Art 50 deutlich, dass jeder, der von einem solchem Missbrauch Kenntnis hat, verpflichtet ist, Anzeige zu erstatten.

MARVOW 2.0

Die Multi-Agency Responses to Violence against Women ist ein interdisziplinäres Konsortium, welche aus 9 Partnern besteht und 7 Länder und 2 europäische Netzwerke umfasst. 

USA

„Undue Influence" und „Exploitation and elder abuse“  sind Konstrukte im amerikanischen Recht die sich auf eine unangemessene Beeinflussung bezieht, die die Fähigkeit einer Person beeinträchtigt, unabhängige Entscheidungen zu treffen und zur finanziellen Ausbeutung alter Menschen führt . Dieses Konzept betrifft oft zivilrechtliche Angelegenheiten wie Verträge oder Vermögensfragen. Wenn eine Person Opfer von "Undue Influence" wird, kann sie rechtliche Schritte unternehmen, um Verträge anzufechten oder Vermögensangelegenheiten zu klären. Eine Beweislastumkehr erleichtert die Verfolgung bzw den Regress. Strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn konkrete strafbare Handlungen wie Bedrohungen oder Betrug vorliegen.

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