Initiative gegen Vollmachtmissbrauch Logo

Fallbeispiele

Diese Fälle zeigen, dass Vollmachtmissbrauch Menschen aus allen sozialen Schichten und Lebensbereichen treffen kann. ...und manchmal sogar vor aller Augen und auch vor den Augen der Gerichte geschieht.

Berühmte Fälle

Die folgenden Fälle haben sich so oder so ähnlich zugetragen. Jeder für sich ein Horror für die Beteiligten. Es wiederholt sich alles in unterschiedlichen Schattierungen, doch das Schema ist immer gleich.

Pablo Picasso

Das Ende von Pablo Picasso, einem der größten Künstler des 20. Jahrhunderts, war von Tragödie und Kontroversen geprägt. Sein letztes Kapitel wird von der Abschottung durch seine letzte Frau und Lebensgefährtin, Jacqueline Roque, dominiert. Während einige dies als notwendige Privatsphäre für einen alternden Künstler interpretierten, war die Realität weitaus düsterer. 


Die Beziehung zwischen Picasso und Jacqueline war von Eifersucht und Besessenheit geprägt. In seinen letzten Lebensjahren wurde Picasso zunehmend von der Außenwelt und von seinen Kindern und Enkeln isoliert. Er verschwand mehr und mehr aus der Pariser Kunstszene und blieb in seinem Anwesen in Südfrankreich, dem Château de Vauvenargues.


Picasso verstarb 1973 im Alter von 91 Jahren, und seine Beerdigung war von weiteren Kontroversen geprägt. Die strikte Kontrolle von Jacqueline Roque führten dazu, dass einige seiner Nachkommen und Enkel von der Beerdigung ausgeschlossen wurden.


Es folgten endlose Auseinandersetzungen über seinen Nachlass.

Pablito litt so sehr darunter, von seinem Großvater abgeschottet zu sein, dass er am Tag der Trauerfeier, zu der er auch nicht durfte, eine Flasche Bleichmittel trank und mit 24 starb.


Dies zeigt, dass die Angehörigen schwer daran tragen, wenn sie ausgeschlossen werden. 

Helmut Kohl

Helmut Kohl und seine Familie erlebten schwere Zeiten, die insbesondere in seinen letzten Jahren von persönlichen Tragödien und Konflikten geprägt waren. Kohl und seine Frau Hannelore hatten ihre Erbangelegenheiten frühzeitig durch ein Berliner Testament geregelt und klare Erbregelungen getroffen. Kohl würde seine Frau beerben und die Söhne sollten Schlusserben sein. Nach dem Tod seiner Frau Hannelore und dem Verlust der Mutter waren seine beiden erwachsenen Söhne seine engsten Vertrauten und größte Stütze. 


2007 wurde die Beziehung zu Maike Richter, öffentlich. Seit einem Sturz und Schädel-Hirn-Trauma Anfang 2008 war Kohl schwer krank und saß im Rollstuhl. In dieser äußerst vulnerablen Phase seines Lebens heiratete er Maike Kohl-Richter. Eine Frau, die 35 Jahre jünger war als er. Die Hochzeit fand im kleinsten Kreis statt.  Nur zwei Medienvertreter waren anwesend. Die Söhne waren nicht eingeladen.


Sein Bewegungsradius war fortan stark begrenzt. Der Kontakt zwischen ihm und seinen engen Weggefährten und seinen Söhnen wurde immer schwieriger.  Die Personen die Zugang zu ihm hatten, waren sehr begrenzt.

Aus seinem Altkanzlerbüro soll der Schwerstkranke Briefe an seine Söhne versandt haben, in denen zu lesen stand, dass er sie nicht sehen wolle. Von angeblicher Geldgier seiner Kinder war zu lesen. Auch langjährigen engen Weggefährten  und Vertrauten soll er mit solchen Briefen die Freundschaft gekündigt haben. Die Briefe wurden an die Medien gebracht und scheinen ein Bild der Zerrüttung zu zeigen. Ob diese Brüche und solche Briefe von Kohl tatsächlich so gewollt waren scheint ungeklärt. Er war schwer krank und sozial isoliert.

Nachdem er starb, fand sein Begräbnis ohne die Anwesenheit seiner Söhne und deren Familien statt. Ein Staatsbegräbnis wollte die junge Witwe nicht. Sie wurde im Erbschein als alleinige Erbin ausgewiesen. Das Berliner Testament, das nach dem Tode eines Ehepartners eigentlich unverrückbar ist, war nach der Neuheirat aus den Angeln gehoben worden.


Der Fall Helmut Kohl wirft wichtige Fragen zur Vulnerabilität und dem Schutz älterer Menschen in solchen Situationen auf, insbesondere wenn es um den Einfluss und die Kontrolle von Bevollmächtigten und Ehepartnern geht.

Rudi Assauer

Die Geschichte von Rudi Assauers Ende ist eine tragische Abfolge von Ereignissen, die das Lebensende eines bekannten Sportlers und Managers bestimmt haben. Der Schaden ist nicht mehr gutzumachen. Ein Überblick über die bewegende Geschichte der letzten Jahre:


Kaum mit seiner Freundin verheiratet, nahm eine Reihe von dramatischen Ereignissen ihren Lauf.

Als er seiner langjährigen Sekretärin kündigte, wehrte sie sich. Die Kündigung sei unwirksam, denn er leide unter Alzheimer und sei gar nicht mehr geschäftsfähig.


Ein halbes Jahr nach der Hochzeit wurde die Ehefrau zu den Anwälten von Rudi Assauer bestellt. Als sie zurückkehrte, war ihr Mann spurlos verschwunden. Sie sah ihn nie wieder.


Seine älteste Tochter hatte ihn zu sich genommen und sich zur Pflegerin erklärt. Ein neues Testament und neue Generalvollmachten für Sekretärin und einen befreundeten Arzt wurden unterschrieben und notariell beurkundet. Von Geschäftsunfähigkeit war jetzt keine Rede mehr. Die Tochter wurde zur Betreuerin in Familiensachen insbesondere Scheidung bestimmt und reichte einen Scheidungsantrag ein. Die unfreiwillig geschiedene Ehefrau musste aus dem Haus ausziehen und das Haus wurde verkauft. Sie  beantragte eine Kontrollbetreuung, denn sie konnte nicht glauben, dass das alles zum Wohle ihres Mannes sein sollte. Antrag abgelehnt. Das Gericht wähnte den Mann "versorgt". 


Die Assauer-Stiftung wurde gegründet und Benefizveranstaltungen organisiert. Der Erlös sollte dem Schicksal der Alzheimerkranken zugutekommen. Der Verbleib der Einnahmen ist bis heute ungeklärt.

Anfangs noch in allen Medien, durften ihn dann immer weniger Menschen besuchen. Es herrschte strikte Geheimhaltung.


Als nach vielen Jahren eine Betreuungsrichterin ihren Besuch vor Ort ankündigte, um nach dem Rechten zu sehen, verstarb Rudi Assauer kurz vor dem angekündigten Besuch.

Die geschiedene Ehefrau erfuhr von Rudi´s Tod aus den Medien. Er war schon eingeäschert. Für das Gericht war damit die Akte geschlossen.....vorerst.

Nach seinem Tod stellte sich heraus, dass Rudi Assauers Vermögen verschwunden war.

Jahre später stellte das Gericht fest, dass das Testament und die Generalvollmachten und damit alle Geschäfte hieraus unwirksam waren.  Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die "Wohltäter".   War die Fussballlegende vor den Augen des Gerichtes ausgeplündert worden?


Der Todesengel von Köln, ein "Paradefall des Missbrauchs"

Eine unscheinbare, ungelernte Pflegerin nutzte mustergültig die gesamte Klaviatur des Missbrauchs, die sie so gut beherrschte, dass sie jahrelang vor den Augen der Staatsanwaltschaft, Polizei und Ärzte morden und plündern konnte. Erst spät wurde sie als skrupellose Serienmörderin, die ihr grausames Handwerk in den eigenen vier Wänden ihrer Schützlinge betrieb, überführt.

Sie wurde von Ärzten empfohlen und vermittelt, war beliebt und  wurde von den Krankenkassen bezahlt. 


Ihre Karriere begann als Unterstützung und Begleiterin für ältere Menschen, die Hilfe bei alltäglichen Erledigungen benötigten. Die Frau gewann schnell das Vertrauen ihrer Schützlinge und wurde zu einer unentbehrlichen Figur in ihren täglichen Leben. Im Gegenzug aber schränkte sie mehr und mehr den Besuch von Dritten ein, die sie als sehr hinderlich empfand. Die Isolation konnte auf diese Art leise und ungestört voranschreiten. Die älteren Menschen erteilten Generalvollmachten, gaben ihr die Schlüssel zu ihren Häusern heraus. Mit der Zeit wurde nicht nur Freunden, sondern auch Angehörigem immer weniger Zugang gewährt und die Senioren vereinsamten. Der Blick auf das Geschehen hinter den Türen wurde ganz unmerklich immer mehr versperrt.

Während Wertsachen, Schmuck, Bargeld verschwanden und sogar Immobilien den Besitzer wechselten verstarben die Senioren reihenweise.

Die reihenweisen Todesfälle wurden bei den Leichenschauen als natürliche Herzstillstände bei den Hochbetagten abgetan, und die Serienmörderin blieb unbehelligt. Anzeigen von Angehörigen, die argwöhnten, schienen am guten Ruf der Täterin abzuprallen. Die fehlenden Vermögenswerte wurden Angehörigen angehängt.


Im Mai 1988 stirbt die 87-Jährige Erna. Im Totenschein stand wieder „natürlicher Tod“. Auch sie war bestohlen worden. Zweifel kommen auf und die Kinder erstatteten Anzeige.  Marianne Nölle, die notorische und geübte Lügnerin, lenkt den Verdacht auf den Enkel der alten Dame. Die Untersuchungen sind mangelhaft, die Frau war ja alt und gebrechlich. Niemand forscht richtig nach. Das Verfahren wird eingestellt. Das Morden ging noch zwei Jahre weiter.


Als sie sich um den Vater eines Staatsanwaltes "kümmerte" - die Familien kannten sich- verschwanden 10.000 Mark. Man verdächtigte die Putzfrau, nicht die Pflegerin, die der alte Herr liebevoll „mein Mariannchen“ nannte. Als er, der vormittags noch äußerst lebendig mit seinem Sohn telefoniert hatte, mittags tot auf dem Sofa lag, drang die Schwiegertochter auf eine Obduktion. Der Sohn und Staatsanwalt, hielt das für unnötig. So groß war das Zutrauen.


Die 88-jährige Margarete E. starb im Juli 1990 als vorletztes Opfer. Dabei war die alte Dame noch rüstig und sehr lebensfreudig. Nichts deutete darauf hin, dass sie krank sein könnte. Sie fiel ins Koma und der aufmerksame Arzt im Krankenhaus hatte Zweifel. Die Töchter, zeigten die Betreuerin an.

Noch während die ersten Ermittlungen liefen, mordete sie weiter. Die 85-jährige Wilhelmine P. wurde getötet. Die Rentnerin hatte  ihre Betreuerin zur Alleinerbin eingesetzt. Dankschreiben für ihre "aufopferungsvolle Pflege" überdeckten die grausame Wahrheit.


Die Wende kam durch die Hartnäckigkeit der Töchter, die eine Obduktion ihrer Mutter verlangten. Die Ergebnisse waren schockierend. Die Mutter war nicht einem natürlichen Tod erlegen, sondern wurde mit hohen Dosen von Truxal, einem gefährlichen Neuroleptikum ruhiggestellt, gefügig gemacht und dann in den Tod geschickt. Auch hier hatte sie versucht den Verdacht von sich abzulenken und die Hinterbliebenen in Misskredit zu bringen.


Insgesamt 17 Leichen wurden exhumiert, und die große Dimension des Schreckens wurde offenkundig. Der Verdacht weiterer Fälle war da, doch wollte man keine weiteren Gräber mehr öffnen. Ärzte, Polizei, und Staatsanwaltschaft hatten über Jahre versagt.


Die Ermittlungen zeigten, dass weitere 18 Morde und Plünderungen geplant waren, als sie endlich gestoppt wurde. Die Geschichte des "Todesengels von Köln" zeigt die Notwendigkeit aufmerksamer Angehöriger, die nicht lockerlassen, wenn etwas nicht stimmt, und die Bedeutung einer genauen Untersuchung von Todesfällen und dem Verschwinden von Wertsachen und ganzer Vermögen, um solche schrecklichen Vorfälle zu verhindern.


Die Täterin hat es geschafft, über lange Jahre Fürsprecher für sich einzunehmen, sich in das Leben der alten Menschen einzuschleichen, sie unbemerkt zu isolieren, unter Beschuldigung Dritter auszuplündern und schließlich mit überdosierten Neuroleptika unbemerkt zu ermorden.


Quellen:

Podcast: Sabine Rückert: Die Zeit-Verbrechen 2018: „Warum Mediziner so oft Morde übersehen“ 

https://www.express.de/nrw/duesseldorf/rheinland-ripper-altenpflerin-marianne-noelle-wurde-zum-todesengel-von-koeln-und-brachte-mit-einem-medikament-17-patienten-um-60966

https://www.nordbayern.de/region/nuernberg/1993-das-ende-des-todesengels-von-koln-1.2807935

alltägliche Fälle

Die folgenden Fälle könnten sich so ähnlich zugetragen haben. Jeder für sich ein Horrorfilm und doch wiederholt sich alles in unterschiedlichen Schattierungen. Sie gleichen sich und folgen immer demselben Schema. 

Der verlorene Sohn

Diese Geschichte wirft ernsthafte Bedenken über den Schutz betagter Eltern, die Familienkommunikation und die Möglichkeit von Missbrauch und Ausnutzung auf. In solchen Fällen ist es wichtig, rechtliche Schritte zu unternehmen, um die Sicherheit und das Wohl der älteren Person zu gewährleisten und die Wahrheit ans Licht zu bringen. Eine hochbetagte Person kann sich nicht mehr aus einer Falle befreien, wenn ihr bereits das Haus genommen wurde, sie in Abhängigkeit geraten ist und sich fügen muss.

Der entmachtete Macher

Die  Geschichte eines vermögenden Unternehmers mittleren Alters, der in schwerwiegende gesundheitliche Probleme gerät, wirft ein Schlaglicht auf die Interessenkonflikte im Gesundheitswesen und der Betreuung von Patienten auf. Sie zeigt die Notwendigkeit von klaren, neutralen und transparenten Ermittlungen, wenn Zweifel aufkommen, ob ein Betreuer wirklich im Interesse des Betreuten handelt. Sie unterstreicht die Wichtigkeit den wirklichen Willen der Patienten zu erforschen, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen in seinem Interesse sind. 

Das Lebensende eines starken Mannes

Diese Geschichte erinnert uns daran, wie wichtig es ist, in solchen Situationen rechtzeitig für Transparenz zu sorgen, um das Wohl und die Interessen der hilfsbedürftigen Personen zu schützen. Sie verdeutlicht auch, wie eine harmlos scheinende Pflege aus dem Ruder läuft, wenn Versicherungen, Notare, Gerichte und Behörden nicht genug Fragen stellen. Wenn Pflege und Vermögen plötzlich in einer fremden Hand liegen und das wahre Schicksal der Eltern ungeklärt bleibt, ist das für die Hinterbliebenen ein Trauma. 

Die nutzlose Vollmacht 

Dieser Fall zeigt, wie ein Leben zerstört wird, wenn sich Ärzte und andere Beteiligte über Vollmachten hinwegsetzen und Gerichte nicht rechtzeitig einschreiten.

Die rüstige Seniorin, die ein aktives Leben inmitten von Freunden führte, findet sich als Pflegefall weit entfernt von ihren Freundinnen und Weggefährten in einem Heim wieder.  Alles, was sie mit der Vollmacht geregelt hatte wurde missachtet. Niemand wollte sich daran halten und das schien gut zu klappen.

Ein Scheidungs­antrag vor dem Tod

In dieser erschreckenden Geschichte sehen wir, wie der Lebensabend eines gut situierten alten Ehepaares auf den Kopf gestellt wird. Sie zeigt, wie leicht die Vermögenssorge in den falschen Händen aus dem Ruder laufen und auch die Kinder in der Existenz bedrohen kann. Sie erinnert uns daran, wie wichtig es ist, klare und transparente Kommunikation und stetige Kontrolle auch innerhalb der Familie durchzusetzen.



Vater und  Mutter lebten zufrieden und autark in ihrem eigenen Haus, bis Matthes aufgrund gesundheitlicher Probleme ins Krankenhaus musste.

Tödliches „Organisationsverschulden“ und erhöhtes Pflegegeld 

Ein tragisches Schicksal offenbart sich in der Geschichte einer sturzgefährdeten Seniorin, die in einem Pflegeheim lebte. Trotz fast täglicher Besuche ihrer Tochter und deren Engagement in der Pflege, endete das Leben der Seniorin in einem Sturzunfall. Dieser Vorfall führte zu einem gerichtlichen Verfahren, das Organisationsverschulden und die Verantwortung des Pflegeheims beleuchtete.

Die ausgesetzte Mutter

In einer beunruhigenden Situation, die den Vollmachtmissbrauch nahe legt, wird die Tochter ausgegrenzt und ihre Mutter der Willkür preisgegeben.


Die Tochter Sabine, die im medizinischen Bereich arbeitet, hat immer auf die korrekte medizinische Versorgung ihrer Mutter in Gesundheitsfragen geachtet. Der Sohn Peter, der sich als Handwerker mit  Gelegenheitsjobs durchschlägt, zieht bei der Mutter ein. Er lässt sich von ihr eine Generalvollmacht ausstellen und gibt sich als ihr Pfleger bei der Pflege- und Rentenkasse aus.  Der Tochter erteilt er ein Kontaktverbot. Sabine ist besorgt und besteht auf einen professionellen Pflegedienst, damit die Mutter wenigstens ab und an von neutralen Dritten untersucht wird. Unter dem Vorwand, momentan keine Haushaltshilfe für die hilfsbedürftige Seniorin zu finden, bringt er die Mutter in ein Heim. Jetzt hat er das Haus für sich. 


Der verlorene Sohn kehrt zurück: Der jüngere Sohn Peter war die sichere Bank, der am Wochenende zur Mutter fuhr, um sie zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Nach vielen Jahren der Abwesenheit taucht der ältere verlorene Sohn Hannes aus dem fernen Ausland auf und „entlastet“ seinen Bruder. Er nimmt die Mutter Josefa für sich ein.


Die neue Vollmacht und die Kontaktsperre: Hannes lässt sich eine Generalvollmacht ausstellen für sich allein, die ihm völlig freie Hand lässt. Der Notar beurkundet für die über neunzigjährige Hochbetagte.  Josefa konnte möglicherweise die volle Tragweite der Vollmacht nicht mehr einschätzen, denn auch Immobilienverkäufe waren damit möglich. Hannes setzt  schließt eine Kontaktsperre zwischen Mutter und Peter durch.


Diffamierung und falsche Anschuldigungen: Es scheint, dass Hannes über einen Bruder falsche Anschuldigungen erhebt und ihn diffamiert. Er behauptet, Peter sei nur an dem Vermögen der Mutter interessiert. Es gelingt ihm schließlich einen Keil zwischen Mutter und ihren jüngsten Sohn zu treiben.


Geschäfte aus dem Ausland: Josefa ist auf „Urlaub“ bei  Hannes, der sich  im benachbarten Ausland niedergelassen hat. Währenddessen sieht Peter, dass das  Haus der Mutter zum Verkauf inseriert ist. Er versucht, mit seiner Mutter Kontakt aufzunehmen und findet sie nicht mehr. Es ist unklar, ob die über 90-jährige Hochbetagte von den Geschäften weiß oder ihre finanziellen Angelegenheiten noch überblickt.


Peter erfährt nichts mehr über den Aufenthaltsort der Mutter: Der Kontakt reißt endgültig ab. Er weiß nicht, wo sie sich befindet oder wie es ihr wirklich geht oder ob sie noch lebt.

Er beantragt eine Kontrollbetreuung: Abgelehnt, kein Bedarf. Daraufhin wendet er sich an den Bundesgerichtshof, jedoch kam es nicht mehr rechtzeitig zu einer Entscheidung.


Monate später erhält Peter Post vom Nachlassgericht: Die bodenständige Mutter, ist in einem unbekannten Dorf in Osteuropa, gleich hinter der Grenze, verstorben. Er erfährt nicht wie und warum sie dort hinkam und unter welchen Umständen sie verstorben ist. Datenschutz. Die Mutter habe das gewollt. Er erfährt nur, dass das er enterbt ist.  Hannes ist nicht mehr auffindbar...


Die Heirat: Der erfolgreiche Unternehmer mittleren Alters; wir nennen ihn Severin ist gesund, lebt mit seiner jüngeren Lebensgefährtin Jenny und den gemeinsamen Kindern ein sorgenfreies Leben. Es kriselt in der Beziehung und doch heiratet er. Er fürchtet, sonst würde sie ihn mit den Kindern verlassen.


Kurz nach der Hochzeit empfiehlt die pharmazieerfahrene Jenny ihrem Mann eine besondere Injektionstherapie gegen Knieschmerzen. Kurz danach hat er Atemprobleme und wird in eine Klinik eingeliefert. Dort erleidet er einen Herzstillstand und eine Lungenembolie. In der Folge wird eine schwere Hirnschädigung diagnostiziert. Der Mann fällt ins Koma.

Er hatte Jenny nie eine Vollmacht erteilt. Dennoch bestellt das Gericht sie zur Betreuerin. Die Angehörigen des Mannes wurden nicht beteiligt, ihre Bedenken nicht gehört. Die frisch gebackene Ehefrau hat jetzt die Entscheidungsgewalt über sein ganzes Vermögen und auch sein Leben.


Als er aus dem Koma erwacht, atmet er über eine Kanüle im Hals, wird über die Sonde ernährt. Er kann einzelne Worte sprechen, wenn die Kanüle entblockt ist. Der Bruder Jonas und der Vater Walter treten auf den Plan, recherchieren und bemühen sich um Therapien und Hilfsmittel, damit er auf die Füße kommt. In einer spezialisierten Neurologie einer Universitätsklinik soll eine Hirnoperation stattfinden, die sich schon oft in solchen Fällen bewährt hat. Die Prognosen sind gut. Severin könnte wieder an einem normalen Leben teilhaben. Vater und Bruder wollen, dass er die beste kurative Behandlungsmöglichkeiten erhält und es war schon alles vorbereitet. Er konnte sich  sich jede Behandlung leisten.


Jenny, als Betreuerin und Ehefrau muss nur noch einwilligen. Sie verweigert und die Operation wird kurzfristig abgesagt. Die Verlegung in die Spezialklinik findet nicht statt. Sie lehnt die Hilfe der Familie ihres Mannes ab und schränkt die Besuchsrechte ein.


Jonas erhält ein absolutes Besuchsverbot. Die Besuche seien schädlich, er müsse vor seinem Bruder beschützt werden. Nur der hochbetagte Walter darf seinen Sohn in festgelegten Zeitfenstern sehen. Was Severin dazu sagen würde ist unbekannt. Mit der Kanüle im Hals kann er nicht sprechen. Der Hinweis von Spezialisten, man könne die Kanüle immer mal entblocken, und dann könnte er wieder etwas sprechen, wird zurückgewiesen. Die Betreuerin hat entschieden, dass es so bleiben soll.


Die genaue Medikation, erfahren Jonas und Walter  nicht. Severin ist benebelt. Pflegeeinrichtung und Betreuer wollen keine Verlegung. Severin ist Privatpatient und hat  den höchsten Pflegegrad. Er soll im Haus bleiben. Keine weiteren Untersuchungen oder Therapien.


Das angerufene Betreuungsgericht sah keinen Handlungsbedarf.


Die fatale Fassade: Als der resolute Wilhelm hilfsbedürftig wurde, engagierte er Katarina, um ihm in seinem Alltag zu helfen. Die Pflegekraft war nicht sozialversichert und die Pia erfuhr auch nichts.  Wilhelm hielt die Fassade des starken Mannes aufrecht. Wenn Pia am Wochenende kam, war sie nicht da. Der Zustand des Vaters verschlechterte sich zusehends. Dann dann sah Pia die Pflegerin zum, ersten Mal und hatte Bedenken. Aber dann ging alles sehr schnell. Einige Monate vor seinem Tod erreichte der schwerstkranke Wilhelm den Pflegegrad fünf. Er erhielt regelmäßig einen Cocktail aus starken Schmerzmitteln/Opioiden und anderen Medikamenten, und lag fast bewegungsunfähig und apathisch im Bett. Beim Sitzen im Rollstuhl musste er gestützt werden.


Die Vollmacht der Pflegerin und der Vollmachtentzug für die Tochter: Wenige Monate vor seinem Tod hatte sich Katarina eine Generalvollmacht von dem schwerstkranken Mann ausstellen lassen. Damit konnte sie über alle Aspekte seines Lebens entscheiden. Pia wurde die Vollmacht entzogen. Sie konnte jetzt nicht mehr eingreifen und suchte Hilfe bei Pflegekasse und Gericht. Sie bat die Pflegekasse, tätig zu werden und zu prüfen, wie mit ihrem Vater umgegangen wird, ob diese Frau überhaupt eine Pflegerin ist und beantragte eine Kontrollbetreuung. Ohne Erfolg.


Die heimliche Hochzeit und der Todesfall: Wilhelm und Katarina heirateten eilig, als er fast 98 Jahre alt war. Von der Hochzeit wusste niemand. Wie der Vater persönlich beim Standesamt erscheinen konnte, blieb ein Rätsel. Wenige Wochen nach der Hochzeit war er tot. Pia erfuhr von seinem Tod durch einen Notar. Katarina hatte für Einäscherung und Beisetzung im Wald gesorgt. Sie fand ohne seine Familie statt. Pia und auch ihre Kinder waren kurz vor dem Tod enterbt worden.


Übertragung der Immobilien: In den letzten Lebenswochen, vielleicht Monaten des schwerstkranken Mannes waren Grundstücke und Immobilien auf Katarina übertragen worden. Viel Bargeld und eine Kunstsammlung waren verschwunden.


Ablehnung der Kontrollbetreuung: Trotz der offensichtlichen Auffälligkeiten in dieser Geschichte wurde die Einrichtung einer Kontrollbetreuung abgelehnt, was Fragen zur Rechtmäßigkeit der Entscheidungen aufwirft.



Rosa war Geschäftsfrau. Sie hatte vorausschauend geplant. Sogar ihre Wohnung auf ihrem Anwesen war schon alters- und pflegegerecht ausgestattet. In der Vorsorgevollmacht hatte sie festgelegt, dass ihre Kinder gemeinsam entscheiden sollen, wenn sie Hilfe braucht und dass sie in ihrem Zuhause bleiben will. Carmen übernimmt mit ihrem Mann das Anwesen und verspricht notariell Unterhalt und Ausgleich für die Eltern. Im Gegenzug verzichtet Franz auf seinen Pflichtteil am Anwesen.



Viele Jahre später zeigt die verwitwete Mutter Franz ein paar Unterlagen und Entwürfe, da soll er mal gucken. Sie war zwar rüstig, aber es war sichtbar; sie hatte Konzentrations- und Erinnerungsprobleme und das war doch alles "Juristendeutsch". Franz hatte studiert, was ihm Carmen nie verziehen hat.

Es stellt sich heraus: Als der Vater schon schwer krank, hirngeschädigt und ein Pflegfall war, hat ein Notar seine Erklärung zum Wegfall der Pflichten beurkundet. Die Eltern, die das Unternehmen gegen die Unterhaltsleistung übertragen hatten, waren also schon seit Jahren auf ihre kleine Rente und auf Ersparnisse zurückgeworfen. Jetzt sollte Rosa noch auf ihren Nießbrauch verzichten und neue Vollmachten waren auch schon vorbereitet.  Carmen und Rudolf wollen allein das Sagen über Rosa haben. Alle Vereinbarungen aus gesunden Tagen sollten über Bord geworfen werden.


Franz verlangt Erklärungen. Vorab von Carmen, seiner Schwester. Sie geht ihm aus dem Weg. Auch Ärzte, Banken und andere Stellen auf dem romantischen Dorf an der Donau werden einsilbig. Neue Sitten ziehen ein: Statt der bewährten Haushaltshilfe aus dem Dorf führen nun osteuropäische Haushaltshilfen das Regiment in der Wohnung der Seniorin. Ihre Weisungen erhalten sie von Carmen über das Übersetzungsprogramm des Smartphones. Mehr Kommunikation brauchte man nicht. Rosa kann nicht mit ihnen sprechen. Besuche  finden ab jetzt unter der Aufsicht von Carmen´s Familie statt. Vertrauliche Gespräche mit Freunden, Verwandten oder Franz gibt es für Rosa nicht mehr. Wenn Rosa ihren Sohn anruft und ihr Herz ausschütten will, steht der Schwiegersohn Rudolf plötzlich in ihrer Wohnung. Dann legt sie auf.

 

Franz zieht vor das Betreuungsgericht, um die Transparenz und Absprache durchzusetzen die Rosa zwischen den Kindern gefordert hat. Carmen behauptet dort, die Mutter wolle schon lange nichts mehr von ihrem Sohn wissen, man beschütze sie vor ihm.  Sie habe Angst vor ihm und er wolle nur an ihr Vermögen. Sie hingegen würde das Vermögen verantwortungsvoll und nur zu ihrem Besten verwalten und auch alle Belege aufheben und sich aufopferungsvoll kümmern. Das Gericht setzt eine Anhörung an und fragt Rosa wie sie das mit der Vollmacht von Franz halten wolle. Sie verteidigt die Vollmacht des Sohnes vehement; es bleibt alle so wie es ist, er entscheidet mit. Das war ihr wichtig. Von Aversion keine Spur. Das wurde protokolliert und damit schien die Sache klar, alle Gerüchte ausgeräumt. 


Dann geht es Rosa plötzlich sehr schlecht. Sie ist benebelt, kann kaum noch gehen und nur schwer sprechen. Franz findet heraus, dass die Mutter mit einem besonders hoch dosierten, gefährlichen Antipsychotikum ruhig gestellt wird und alarmiert Pflegedienste, Pflegeversicherung, Ärztekammer und medizinischen Dienst und stellt die Ärzte zur Rede. Er legt überall seine Vollmacht und das Protokoll vor. Vergeblich. Alle hielten dicht. Das System versagt auf ganzer Linie. Er müsste sie alle einzeln verklagen. Er schlägt wieder Alarm bei Gericht und dann auch bei der Staatsanwaltschaft.


Das Betreuungsgericht schreitet wieder nicht ein, stellt das Verfahren ein und lässt alles weiterlaufen. Franz bleibt nur der Weg lange Weg zum Bundesgerichtshof, während der Zustand der Mutter sich weiter verschlechtert. Der gibt ihm Recht und hebt schließlich die Entscheidung des  Gerichtes auf und es wird ein Kontrollbetreuer bestellt, der die Vollmacht durchsetzen soll.


Rosa soll ihn als Anwalt bezahlen aus ihren Ersparnissen, die für ihren Wohlstand im Alter gedacht waren. werden. Das hat das Gericht entschieden, denn wann Franz zu beteiligen sei, müsse der Anwalt klären.  Auch nach einem Jahr sagt er nichts zum Ausschluss von Franz und spricht auch nicht mit ihm. Rosa´s Wille wird auch von ihm ignoriert. Carmen und Rudolf entscheiden nach wie vor ungehindert allein über Rosa´s Schicksal und die Verwendung ihres Vermögens. Der Kontrollbetreuer lässt es geschehen und will noch einige Jahre seinen Auftrag behalten. Das Gericht genehmigt.



Carmen und Rudolf haben Rosa unter starken Beruhigungsmitteln in einem Pflegeheim abgeliefert. Franz bat den Facharzt, die Medikation einzudämmen. Er glaubte nicht an die Psychosen und Aggressionen wie Carmen sagte. Es gab sie dann ohne die Medikamente auch nicht, wie sich herausstellte. Sie sprach wieder und konnte etwas besser gehen. Anderthalb Jahre unter hochdosierten Neuroleptika haben ihre Spuren hinterlassen. Die kaum merkliche Demenz hatte sich unter den Medikamenten beschleunigt. Die finanziellen Ressourcen sind zusammengeschmolzen und der Safe ist leer. Weder Kontrollbetreuer, noch das Gericht noch die Staatsanwaltschaft wollten Rosa zur Beachtung der Vollmacht die sie so vehement verteidigt hat, verhelfen. 


Franz muss selbst gegen Ärzte und gegen Carmen im Namen seiner Mutter klagen, um Auskunft zu erhalten. Sie werden nach Jahren des Kampfes verurteilt. 

Für Rosa kommt damit alles das zu spät.  Über Jahre haben Roland und Carmen allein entschieden, wie sie behandelt wird und was mit ihrem Vermögen geschieht. Die Vollmacht, die den Missbrauch verhindern sollte wurde ungehindert ignoriert.



Dieser Fall wirft Fragen zur Durchsetzbarkeit getroffener Verfügungen auf. Er wirft ein düsteres Licht auf die Zuverlässigkeit der Gerichte und anderer Stellen im Umgang mit dem Willen alter Menschen. Ein vulnerabler Mensch hat nicht Kraft und Zeit, um nach vielen Jahren, wenn es zu spät ist, auf dem Papier recht zu bekommen. Solche Fälle stellen die Rechtssicherheit für alte Menschen, die klare Regelungen getroffen haben in Frage. 

 



Der Sohn Karl wird aktiv und lässt sich vom Gericht vorübergehend in aller Eile als alleiniger Betreuer bestellen. Das es noch die Tochter Hanna und sie Ehefrau Lore gibt, weiß das Gericht nichts, das hat es nicht ermittelt. Die Entscheidung fiel dann ohne sie. Karl nimmt den pflegebedürftigen Vater zu sich. Er und seine in der  Altenpflege versierte Frau könnten ihn angemessen betreuen. Trotz der Alzheimererkrankung wurde der Pflegebedürftige nach einigen Monaten vom Gericht für geschäftsfähig erklärt. Karl wusste wieder was zu tun ist und ließ sich eine notarielle Generalvollmacht ausstellen.  Die Pflege übertrug er auf Dritte. Dann folgte das Besuchsverbot. Ehefrau Lore, Tochter Hanna und die Enkel durften ihn allesamt nicht mehr sehen. Er wolle beschützt werden vor ihnen hieß es. Er kehrte nie wieder in sein Zuhause zurück. Er sah seine Frau, seine Tochter und seine Enkel nie wieder.


Karl begann das Anlagevermögen seiner Eltern aufzulösen. Dann verkaufte er eine Immobilie des Vaters. Er schaffte sich immer wieder Luxusfahrzeuge an, wechselte die Wohnung und hatte exzessive Ausgaben. Das Vermögen des pflegebedürftigen, zuvor wohlhabenden, Vaters schmolz dahin.


Als alles greifbare Vermögen aufgebraucht war, plante er das Elternhaus zu verkaufen in dem ihre Mutter von ihrer Minimalrente noch lebte. Als der Plan an einem umsichtigen Richter scheiterte, forderte er seine Hanna auf, für den Unterhalt des Vaters aufzukommen, der nun verarmt sei. Nun könnte auch das Vermögen der Tochter in Gefahr sein. Sie kaufte ihrem Vater den Teil einer Eigentumswohnung ab, um den Schaden gering zu halten. Aber auch dieses Geld ging rasch zur Neige.


Karl wird wieder aktiv: Ein Scheidungsantrag seitens des Vaters wurde eingereicht. Nach einer Scheidung würde die Mutter ausziehen müssen und das Haus könnte dann doch verkauft werden. Die Witwenrente für die Mutter wäre dann zwar weg, aber Karl´s Erbteil würde sich erhöhen. Eine Anhörung wurde angesetzt, um festzustellen, ob das wirklich der freie Wille des alzheimerkranken Mannes war. Jeder, der Ihn kannte, zweifelte daran. Kurz vor der Anhörung starb er....


Ehefrau, Tochter und Enkel erfuhren vom seinem Tod per Textnachricht, nachdem er schon eingeäschert und im kleinsten Kreis im Wald beigesetzt war.




Sabine, kennt ihren Bruder. In Sorge über Aufenthalt und Zustand ihrer Mutter, beantragt sie bei Gericht eine Kontrollbetreuung, die ohne jede Anhörung abgelehnt wird, denn es gäbe eine Vollmacht. Geklärt wurde die wirkliche Vollmachtsituation und -Ausübung nicht. Sabine hatte noch eine alte Vollmacht, die nie widerrufen aber dennoch nicht beachtet wurde. Der Sohn hatte nur hinter dem Rücken der Mutter behauptet, seine Schwester sei gar nicht mehr bevollmächtigt. Als die Tochter keine Informationen zu ihrer Mutter mehr erhält und mit dem Schlimmsten rechnen muss, liest sie die ausgehängten Todesanzeigen der lokalen Zeitungen. Nur hieraus kann sie schließen, dass ihre Mutter womöglich noch lebt und sucht weiter nach ihr. Als sie den Aufenthaltsort ihrer Mutter in einem Heim ausmachen konnte, schleust sie sich über einen Gottesdienst ein. Sie findet ihre Mutter und trifft sie, die immer Wert auf gepflegte Erscheinung legte, verwahrlost vor. Die fachkundige Tochter stellte fest, dass sie nicht medizinisch angepasst versorgt wird. Die demenzkranke Mutter freut sich dennoch sehr, ihre Tochter endlich wiederzusehen und hofft jetzt auf Besserung ihrer Lage.


Die Tochter versucht, Kontakt zu dem Heim aufzunehmen und die medizinische Versorgung ihrer Mutter wiederherzustellen und auch den Kontakt und ihre Vollmacht durchzusetzen, aber ihre Bemühungen werden dennoch durch die Vollmacht und das Kontaktverbot behindert. Der Kontakt reißt schließlich wieder ab, und die Mutter bleibt in einer verwahrlosten Situation zurück.


Die finanzielle Situation ist ebenso ungeklärt, wie die medizinische korrekte Versorgung und die wirkliche Vollmachtsituation. Das Gericht ist bisher nicht eingeschritten. Die Tochter bemüht sich weiter um gerichtliche Hilfe, um ihre Vollmacht durchzusetzen und die ordentliche medizinische Versorgung wieder herzustellen.


Ein halbes Jahr später: Die Tochter erfährt durch Dritte, dass ihre Mutter schon verstorben und Tags zuvor beerdigt wurde... sie wusste von nichts. Auch nicht wie sie gestorben ist.

Einige Monate später: Die Vollmacht des Sohnes taucht auf. Vom Widerruf der Vollmacht der Tochter ist keine Rede. Sie war die ganze Zeit bevollmächtigt und konnte nichts tun ....


Es ist wichtig, in solchen Fällen professionelle Hilfe und rechtliche Unterstützung zu leisten, um das Wohl der schutzbedürftigen Person zu gewährleisten.


Die Tochter der Seniorin, besorgt um das Wohlbefinden ihrer Mutter, monierte wiederholt Mängel in der Pflege und Medikamentenversorgung. Insbesondere fehlte es an angemessener Sturzprophylaxe, obwohl die Seniorin als sturzgefährdet eingestuft war. Die Tochter setzte sich mehrfach für Abhilfe ein, doch ihre Bemühungen wurden ignoriert. Die schmerzliche Tragödie nahm ihren Lauf, als die Seniorin einen schweren Sturz erlitt und infolgedessen verstarb.


Im anschließenden Gerichtsverfahren wurde das Pflegeheim wegen Organisationsverschulden zur Zahlung von 2000 Euro und Beteiligung an den Beerdigungskosten verurteilt. Bei einem so betagten Menschen könne täglich der Tod eintreten meinte das Gericht.


Bemerkenswert hat das Pflegeheim noch nach dem Tod der Seniorin eine Erhöhung des Pflegegeldes unter Verweis auf einen erhöhten Pflege- und Organisationsaufwand beantragt. Überraschenderweise wurde dieser Antrag genehmigt, wobei gerichtsbekannt die Pflichten gerade nicht erfüllt wurden.


Die Angehörigen der Seniorin müssen nicht nur den, womöglich vermeidbaren Verlust ihrer Mutter verkraften. Sie sind auch mit der Tatsache konfrontiert, dass das Pflegeheim, das offenkundig schwere, wenn nicht sogar tödliche Fehler begangen hat, noch nach dem Tod finanzielle Vorteile für die nachlässige Versorgung dieser Seniorin erlangt hat.


Die Geschichte der Seniorin verdeutlicht die gravierenden Konsequenzen von Vernachlässigung in Pflegeeinrichtungen und die Notwendigkeit einer konsequenten Überwachung und Kontrolle.  Der Fall wirft zudem kritische Fragen zur Integrität von Pflegeeinrichtungen auf, die trotz festgestellter  Mängel und den Folgen finanzielle Unterstützung hierfür beantragen. Mit dem vergleichsweise überschaubaren Schadenersatz im Verhältnis zu einem gesparten Personalaufwand und erhöhtem Pflegegeld könnten auch tödliche Pflegefehler noch lukrativ sein und zum Geschäft werden.

Sonderfall:

Vollmachtmissbrauch in der Pflege und in Pflegeeinrichtungen

Ein Beitrag des Gründungsmitglieds und Whistleblowerin Andrea Würtz 










Ich bin Pflegefachfrau mit Zusatzqualifikation als Stations- und Pflegedienstleitung und habe die „Initiative gegen Vollmachtmissbrauch e.V.“ mitgegründet, weil ich die verheerenden Folgen von Vollmachtmissbrauch oder -Missachtung in der Pflege erlebt habe. Es ist mir wichtig, dieses Thema mit voranzutreiben und den Betroffenen ein Forum zu geben. Es kann jeden treffen und die Dunkelziffer ist hoch.


Im Sommer 2020 habe ich mich an ein Investigativteam des bayerischen Rundfunks gewandt und schreckliche Missstände in der „Seniorenresidenz“ Schliersee öffentlich gemacht. Danach habe ich das Team Wallraff in zwei Undercover Einsätzen als Pflegeexpertin in Pflegeheimen an unterschiedlichen Orten in Deutschland begleitet. Die Heime wurden danach in den Medien als Horror- bzw. Skandalheime beschrieben. 


Während der Pandemie habe ich für das Gesundheitsamt gearbeitet und wurde in verschiede Pflegeheime, u. a. die „Seniorenresidenz“ Schliersee zur Überprüfung und Beratung geschickt. Viele Besuche waren unangemeldet und in Schliersee zog sich das über einige Wochen. Der Anblick, der sich mir bot, war von Not, Schmutz, Unterernährung und Verwahrlosung bis hin zur Gewalt geprägt. Entschlossen etwas zu unternehmen und zu ändern, bin ich dann selbst an den mir zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten gescheitert, um letztlich als letzte Konsequenz an die Öffentlichkeit zu gehen.


Auch in dieser Misere offenbart sich der Missbrauch oder die Missachtung von „Betreuungs- und Vorsorgevollmachten“, die teilweise solchen Missständen Vorschub leisten.

Häufig werden die Vollmachten und die daraus resultierenden Informations- und Beteiligungspflichten seitens der Einrichtungen vernachlässigt oder sogar ignoriert. Auf der anderen Seite nehmen gesetzlich bestellte Betreuer Ihre Garantenpflicht zu oft nicht ernst und begnügen sich mit den Auskünften der Pflegekraft, ohne persönlich vor Ort gewesen zu sein.


Die zahlreichen „blinden Flecke“ der staatlichen Kontrollinstanzen führen zum Systemversagen. Das betrifft die Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen wie auch in ambulanten Versorgungsstrukturen. Die Angehörigen oder Bevollmächtigten, die es mit ansehen müssen, können häufig trotz aller „offiziellen Beschwerdewege“ nichts ausrichten und verzweifeln an ihrer Ohnmacht.


In Schliersee hat es nach den ersten Meldungen über die Missstände ganze 18 Monate gedauert, bis das Heim unter anderem auch nach medialem Druck geschlossen wurde. Zu viele Pflegebedürftige mussten in diesem Zeitraum einen schrecklichen Tod sterben und haben unerträglich gelitten. Wenn hilflose Pflegebedürftige misshandelt werden, vergeht häufig zu viel Zeit bis die staatlichen Schutzmechanismen greifen, wenn sie das überhaupt tun. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt im Fall um die Seniorenresidenz Schliersee nun im dritten Jahr wegen 17 Todesfällen und in 88 Fällen wegen des Verdachtes auf Körperverletzung auch durch Unterlassen. Ein zweites Ermittlungsverfahren beinhaltet den Verdacht des Abrechnungsbetruges. Bis heute ist ein anberaumter Prozessbeginn noch nicht abzusehen.


Leider habe ich das nicht nur in Schliersee auf eine besonders grausame Art und Weise erleben müssen. Zahlreiche Vorfälle auch in anderen Heimen kann man überall nachlesen oder als Dokumentation sehen – und das schon über einen viel zu langen Zeitraum.


Ich habe gerne in der Pflege gearbeitet. Als meine Mutter schon in meiner Kindheit schwer an Krebs erkrankte, bin ich als pflegende Angehörige seit meinem 13. Lebensjahr in die Rolle hineingewachsen. Als ich 19 war starb sie. Ich empfand meine Aufgabe als erfüllend, machte weiter und habe dies aus Überzeugung zur Profession gemacht. Die derzeitige Entwicklung in der Pflege sehe ich mit großer Sorge, so dass ich mich seit dem Whistleblowing „von außen“ für eine echte Verbesserung einsetze, da es „von innen“ offensichtlich bisher nicht ausreichend gelungen ist.

Es ist falsch, Missstände mit einem „Pflegenotstand“ zu relativieren und zu entschuldigen. Oder anzunehmen, es ginge nicht anders. Andere Länder zeigen schon länger, dass es anders möglich ist. So habe ich es auch kürzlich in Gesprächen während einer Konferenz in Brüssel der „UNI Global EUROPE“ , bei der ich sprechen durfte, erlebt – ebenso wie auch für die Recherchen meines Buches „Kämpfen statt Kündigen“ welches im April 2024 bei der Schlüterschen Verlagsgesellschaft erscheinen wird.


Ich glaube an diese „Initiative gegen Vollmachtmissbrauch“ und daran, dass es gemeinsam gelingen kann, Justiz, Politik und letztlich auch unserer Gesellschaft aufzuzeigen, dass das Argument der bedauerlichen Einzelfälle nicht der Realität entspricht. Auch in der Pflege verursacht der stillschweigend hingenommene Vollmachtmissbrauch unsägliches und vermeidbares Leid.

Es wird offensichtlich nicht selten vergessen, dass Pflegekräfte eine Garantenstellung gegenüber den Ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen haben. Der Bevollmächtigte ist des Weiteren vollumfänglich zu informieren und entscheidet in wesentlichen Fragen unter Einbeziehung des Betreuten. So ist es im Gesetz vorgesehen. 


Seit mehr als zwei Jahren zeigen mir die vielen Zuschriften von verzweifelten Angehörigen, wie die gesetzlichen Pflichten im Umgang mit bestehenden Betreuungs- und Vorsorgevollmachten in der Realität häufig und dramatisch mit Füßen getreten werden. Beispiele dafür gibt es genug.

Unglaublich, aber genauso geschehen: Ein Heim wird nach dem Tod einer Seniorin wegen nachweislicher Pflegefehler, die später als Organisationsversagen betitelt wurden - und die bevollmächtigte Tochter wiederholt erfolglos beanstandet hatte – zu einer Zahlung von 2000 Euro Hinterbliebenengeld und 450 EURO anteiliger Beerdigungskosten verurteilt. Ein kausaler Zusammenhang des Organisationsversagens und dem Tod der Mutter nach einem folgenschweren und zuvor wiederholten Sturz konnte final nicht nachgewiesen werden. Diese Summe als Entschädigung gegenüber dem erlebten Leid der verstorbenen Mutter und Ihrer Tochter als Bevollmächtigte sollte jeder auf sich wirken lassen und mehr als nur kritisch hinterfragen.

Das Heim beantragte post mortem für seine Pflegeleistungen an der Mutter in ihren letzten Lebensmonaten eine Höherstufung des Pflegegrades -erhielt einen positiven Bescheid, und damit rückwirkend mehr Geld. Das muss man nicht weiter kommentieren.


Wir können und dürfen diese Missstände und Verfehlungen, die auch Resultate des Vollmachtmissbrauchs sind, nicht länger hinnehmen. Die Informationsdefizite auf verschiedenen Entscheidungsebenen ermöglichen diesen Missbrauch, genau wie ein offensichtliches „nicht sehen wollen“. Das müssen wir ändern.

Geradezu zynisch ist bei Beschwerden das freundliche "Angebot" des Betreibers, den Vertrag unter Verzicht auf die Kündigungsfrist aufzulösen, oder gar die Ankündigung, man werde von sich aus kündigen, wenn der Bewohner "nicht glücklich sei". Solche Drohungen sind unzulässig. Sie zielen darauf ab, die Menschen zum Schweigen zu bringen.

In diesem Verein können Betroffene sich vernetzen und austauschen, unabhängig davon, wie unglaublich und furchtbar ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit Vollmachtmissbrauch sind. Sie sind nicht allein und auch kein Einzelfall. Wir wollen das Systemversagen aufzeigen und werden diese Schicksale veröffentlichen. Dies setzt Offenlegung und Transparenz der erlebten Missstände voraus um Einzelfall- oder Dunkelzifferausrufe aus dem Vokabular der Gesellschaft streichen zu können. Menschen- und Grundrechtsverletzungen gehen mit dem hingenommenen Missbrauch oft Hand in Hand. Seien Sie mutig und entschlossen – auch, weil es jeden treffen kann – eine wegweisende Veränderung für die Zukunft wird aus meiner Sicht nur auf diesem Weg möglich sein!

Auffälligkeiten und Gemeinsam­keiten

Der Trias des „Gutmachen“, „Schlechtmachen“, „Wegmachen“ spiegelt sich in jedem der Fälle wider.

Immer gleiche Muster

Die meisten Täter gehen immer gleich vor. Erst machen sie sich durch Hilfsbereitschaft und Unterstützung beliebt und dann langsam und schleichend werden Vertraute durch Intrigen ausgeschaltet, die Opfer isoliert. Wir haben die wiederkehrende Muster aus den Fällen für Sie zusammengefasst.

Der freundliche Helfer

Die Täter sind dem Opfer zunächst Hilfe, Gesellschaft und Unterstützung und zeigen sich von der besten Seite. Zuerst ist die Beziehung unauffällig. Sie rührt meist aus Verwandtschaft, räumlicher Nähe, vorangegangener, vertraglicher Beziehung und geben keinen Grund zur Sorge. Auch plötzlich auftauchende Fremde, die sich um die Senioren bemühen, wirken zunächst unauffällig.

Isolation der Opfer und Abschottung von  Kontrolle von Bezugspersonen

Die Opfer sind oft im alleinigen Einflussbereich der Täter, was bedeutet, dass die Täter Kontrolle über die Opfer ausüben und ihre Handlungen und Entscheidungen stark einschränken. Menschen, die dem Opfer nahestanden; lebenslange Weggefährten und Vertraute werden abgewiesen. Besuche werden nur noch selektiv geduldet und sind oft nur unter Beobachtung möglich. Langjährige Freundschaften und Beziehungen zum Partner oder den eigenen Kindern brachen grundlos ab bzw. wurden gekappt.

Verunglimpfung von Vertrauten

In nahezu allen Fällen wurden die bisher Vertrauten, die zuvor vom Opfer bevollmächtigt waren, verunglimpft oder diskreditiert, um die ausschließliche Kontrolle und Entscheidungsgewalt zu rechtfertigen.  In den berühmten FälIen gar über die Medien. In der Abschottung hat auch das Opfer keine andere Informationsquelle mehr und ist schon in Abhängigkeit geraten. 

 fragwürdige Schriftstücke

Oft wurden Schriftstücke in Umlauf gebracht, in denen das Opfer per Unterschrift die alten Beziehungen unter schlimmsten Anschuldigungen aufkündigt. Gleichzeitig finden sich schriftliche Loblieder auf die Täter. Ob das wirklich gewollt ist, oder unter welchen Umständen die Schriftstücke gefertigt wurden, wird selten geprüft. Die Erfahrung hat gezeigt, dass solche Schriftstücke meist inszeniert wurden. Die Opfer wissen oft von diesen Schriftstücken nichts, obwohl sie ihre Handschrift tragen. Selbst wenn sie sich etwa in Anhörungen oder Gerichtsverhandlungen als ungewollt oder gar gefälscht herausstellen, dienen sie in den Händen der Täter noch immer als Rechtfertigung für die Abschottung gegenüber Dritten.

Bisher geltende Vorsorge- und Nachlassregeln wurden verworfen

Gesunde, robuste und sozialübliche Vorsorge- und Nachlassregelungen unter Einbindung der Kinder und Partner, die jahrzehntelange Bestand hatten, wurden am Lebensende oder in vulnerablen Situationen und in Abhängigkeit des Opfers zugunsten auffälliger Neuordnungen überraschend auf den Kopf gestellt.

(Kontroll-) Betreuungen wurden abgelehnt

In fast allen Fällen wurden Kontrollbetreuungen abgelehnt, weil das Gericht den Missbrauch nicht erkannt hat. Damit war das Opfer ganz in der Hand des Täters.  Die jetzt handlungsunfähigen, abhängigen, oft bis dahin auch geschäftsunfähigen Opfer konnten die Erklärungen zur Vollmachterteilung nicht mehr selbst revidieren. Der Zugang zu den Opfern war versperrt, und der Zugriff auf das Vermögen für die Täter frei. 


Vermögensverschiebungen und Immobilien

Viele Opfer waren Immobilienbesitzer, die sich dann in Heimen wiederfanden, während die Immobilien von den Tätern verwertet wurden, oder deren Immobilien nach ihrem Tod in den Händen der Täter befanden. Die Vermögensverschiebungen und -Schäden waren oft nicht mehr aufklärbar. Die zuvor bevollmächtigten Kinder konnten nicht eingreifen; ihre Vollmachten waren entzogen und das Kontaktverbot besteht fort.

Abschottung bis über den Tod hinaus

In den meisten der uns bekannten Fälle, ging die Abschottung so weit, dass die nächsten Angehörigen bis zum letzten Atemzug und darüber hinaus ferngehalten wurden. Die genauen Todesumstände bleiben dann oft ungeklärt, manchmal auch der letzte Aufenthaltsort. Vom Tod erfuhren die Kinder oft durch Dritte, nachdem schon eine Einäscherung durch die Täter veranlasst war. Der Datenschutz tut sein Übriges. Die Kinder fehlen oft bei den, für sie unerträglichen Beisetzungen, wenn sie überhaupt davon erfahren. 

Diese gemeinsamen Elemente sind beunruhigende Anzeichen für schweren Vollmachtmissbrauch und sollten ernst genommen werden. Wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, von solchen Umständen betroffen ist, ist es wichtig, rechtliche Schritte zu unternehmen und sich an die zuständigen Behörden und Anwälte zu wenden, um den Missbrauch zu stoppen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Ihr Fall

Sie sind gefragt

Derzeit entwickeln wir einen Fragebogen, um Informationen über die Vorgehensweisen der Täter zu sammeln und das Ergebnis an Forschung oder Ermittlungsbehörden zu geben. So können wir das Problem weitgreifend angehen und an Präventivmaßnahmen arbeiten oder  Informationen zur Verfolgung der Täter sammeln.

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